Unsere Schule
Die Stauffenbergschule ist ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Sprache
Das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum 'SBBZ' mit dem Förderschwerpunkt Sprache (ehemals Sprachheilschule) strebt besonders durch sprachlich-kommunikative Förderung im therapieimmanenten Unterricht und individuellen Maßnahmen eine Rückschulung in die allgemeine Schule an. Ziel ist die gesellschaftliche Teilhabe.
Hier wird nach dem Bildungsplan der allgemeinen Grundschule unterrichtet, ergänzt durch den Bildungsplan für die Schule für Sprachbehinderte.
Auch in inklusiven Bildungsangeboten versuchen wir den bestmöglichen Bildungserfolg zu ermöglichen.
Eine enge Zusammenarbeit der Schule mit Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinen Grundschulen, anderen Bildungs- und Beratungszentren sowie außerschulischen Fachdiensten ist zentral.
Aufnahme an unsere Schule
In unserer Schule werden nur Kinder unterrichtet, die einen sonderpädagogischen Bildungsanspruch haben. Sie können Ihr Kind daher nicht direkt an der Schule anmelden.
Um in die Stauffenbergschule zu kommen, ist ein gesetzlich vorgeschriebener Ablauf nötig. Dieses Verfahren stellt fest, ob ein Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat. Im Falle der Stauffenbergschule ist das Staatliche Schulamt Mannheim zuständig.
Folgende Schritte erklären den Ablauf für einzuschulenden Kinder:
Antrag zur Feststellung
Die Eltern/Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag zur Überprüfung über die zuständige Grundschule an das Staatliche Schulamt Mannheim, wenn es Hinweise gibt, dass das Kind den Anforderungen an der allgemeinen Schule nicht folgen kann.
Antrag unter ‚Sonderpädagogik‘: http://www.schulaemter-bw.de/SCHULAMT-MANNHEIM.
Pädagogischer Bericht der allgemeinen Schule
Das Staatliche Schulamt benötigt einen Bericht von der allgemeinen Schule und klärt ab, ob das Kind dort die nötige Unterstützung erhält. Dieser Bericht wird mit den Eltern/Erziehungsberechtigten besprochen. Entweder beauftragt das Staatliche Schulamt die Stauffenbergschule oder ein anderes Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum oder sieht keinen weiteren Unterstützungs- und Abklärungsbedarf.
Sonderpädagogisches Gutachten
Das Staatliche Schulamt beauftragt die Stauffenbergschule ein sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen. Die gutachterliche Stellungnahme wird über mehrere Termine an der Schule erstellt und mit den Eltern/Erziehungsberechtigten besprochen.
Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Das Staatliche Schulamt stellt bei entsprechendem Bedarf einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot fest. Die Eltern werden dann informiert, dass das Staatliche Schulamt ein sonderpädagogisches Bildungsangebot sieht.
Beratung der Erziehungsberechtigten zur Ausübung des Wahlrechts
Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden von den Regionalkoordinatorinnen des Staatlichen Schulamtes über den Lernort ihres Kindes beraten. Der Lernort kann in einer inklusiven Maßnahme oder hier an der Stauffenbergschule sein.
Das Staatliche Schulamt informiert die Eltern über den Lernort.
Weitere Infos erhalten Sie gerne telefonisch/per Mail oder über die Homepage des Staatlichen Schulamtes Mannheim unter: http://www.schulamt-mannheim.de/,Lde/Startseite/Themen+_+Schularten/Sonderpaedagogisches+Feststellungsverfahren